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   BPatG, 26.07.2007 - 24 W (pat) 296/04   

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BPatG, 26.07.2007 - 24 W (pat) 296/04 (https://dejure.org/2007,28426)
BPatG, Entscheidung vom 26.07.2007 - 24 W (pat) 296/04 (https://dejure.org/2007,28426)
BPatG, Entscheidung vom 26. Juli 2007 - 24 W (pat) 296/04 (https://dejure.org/2007,28426)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 26.07.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH MarkenR 2003, 227, 232 f. (Nr. 61, 62) "Orange"; GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 23, 24) "SAT.2"; BGH GRUR 2004, 507, 509 "Transformatorengehäuse"; GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006").

    GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006").

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlt die Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Waren oder Dienstleistungen zwar selbst nicht unmittelbar beschreiben, durch die aber ein so enger beschreibender Bezug zu diesen Waren und Dienstleistungen hergestellt wird, dass die Annahme gerechtfertigt ist, der Verkehr werde den beschreibenden Begriffsgehalt als solchen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfassen (vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 "Cityservice"; GRUR 2005, 417, 419 "BerlinCard"; GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006").

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 26.07.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Deshalb geht die Zusammenstellung des Wortes "Stadt" mit dem nachgestellten Kürzel "Net" in ihrer Gesamtheit auch weder hinsichtlich der sprachlichen Form noch hinsichtlich ihres begrifflichen Inhalts über die bloße Summe der beiden Sachangaben hinaus (vgl. zur Bedeutung dieses Kriteriums für die Unterscheidungskraft: EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 98-100) "Postkantoor"; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 39-41) "BIOMILD"; GRUR 2006, 229, 230 f. (Nr. 34-37) "BioID").

    EuGH GRUR 2006, 229, 231 (Nr. 46-49) "BioID"; GRUR 2006, 233, 235 f. (Nr. 4150) "Standbeutel").

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 26.07.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung insbesondere solche Wortmarken, denen die maßgeblichen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder durch die ein enger beschreibender Bezug zu diesen Waren und Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) "Postkantoor"; BGH GRUR 2005, 417, 419 "BerlinCard"; BGH.

    Deshalb geht die Zusammenstellung des Wortes "Stadt" mit dem nachgestellten Kürzel "Net" in ihrer Gesamtheit auch weder hinsichtlich der sprachlichen Form noch hinsichtlich ihres begrifflichen Inhalts über die bloße Summe der beiden Sachangaben hinaus (vgl. zur Bedeutung dieses Kriteriums für die Unterscheidungskraft: EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 98-100) "Postkantoor"; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 39-41) "BIOMILD"; GRUR 2006, 229, 230 f. (Nr. 34-37) "BioID").

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 26.07.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH MarkenR 2003, 227, 232 f. (Nr. 61, 62) "Orange"; GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 23, 24) "SAT.2"; BGH GRUR 2004, 507, 509 "Transformatorengehäuse"; GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006").

    (EuGH GRUR 2004, 428, 431 f. (Nr. 59-65) "Henkel") an, mit der er hervorgehoben hat, dass Markeneintragungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die Beurteilung der Schutzfähigkeit angemeldeter Marken nie maßgebend sein dürfen.

  • BPatG, 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02

    KielNET

    Auszug aus BPatG, 26.07.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bei einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, welches wie vorliegend auch weite Oberbegriffe wie "Bereitstellung von Telekommunikations- und Computerdienstleistungen", "Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung", "Sammeln, Liefern und Übermitteln von Informationen" und "Erstellen von Computerprogrammen" umfasst, die Löschung einer Marke bereits dann im Umfang des gesamten Oberbegriffs angezeigt ist, wenn sich auch nur für eine spezielle, unter den Oberbegriff fallende Einzeldienstleistung ein Eintragungshindernis ergibt (BGH GRUR 2002, 261, 262 "AC"; BPatG GRUR 2007, 63, 65 - "KielNET").

    GRUR 2007, 63, 65 - "KielNET").

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 26.07.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH MarkenR 2003, 227, 232 f. (Nr. 61, 62) "Orange"; GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 23, 24) "SAT.2"; BGH GRUR 2004, 507, 509 "Transformatorengehäuse"; GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006").

    Im vorliegenden Zusammenhang besteht hiernach kein Zweifel, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher (vgl. hierzu: EuGH GRUR 2004, 943, 944 "SAT.2") die Bezeichnung "StadtNet" in den oben genannten Bedeutungen verstehen wird, obwohl es sich hierbei um eine allgemeine Angabe handelt und der Verkehr im Zusammenhang mit den einschlägigen Waren und Dienstleistungen nicht genau im Einzelnen weiß, welche Leistungsinhalte sich hinter einem so bezeichneten Angebot konkret verbergen.

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 26.07.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung insbesondere solche Wortmarken, denen die maßgeblichen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder durch die ein enger beschreibender Bezug zu diesen Waren und Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) "Postkantoor"; BGH GRUR 2005, 417, 419 "BerlinCard"; BGH.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlt die Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Waren oder Dienstleistungen zwar selbst nicht unmittelbar beschreiben, durch die aber ein so enger beschreibender Bezug zu diesen Waren und Dienstleistungen hergestellt wird, dass die Annahme gerechtfertigt ist, der Verkehr werde den beschreibenden Begriffsgehalt als solchen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfassen (vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 "Cityservice"; GRUR 2005, 417, 419 "BerlinCard"; GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006").

  • BPatG, 24.07.2001 - 27 W (pat) 93/00
    Auszug aus BPatG, 26.07.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Zutreffend hat die Markenabteilung den in der Marke enthaltenen, dem Wort "Stadt" nachgestellten Wortbestandteil "Net" als einen bereits zum Eintragungszeitpunkt bekannten Ausdruck für ein Netzwerk, insbesondere aber als Synonym für das Internet beurteilt (vgl. BPatG PAVIS PROMA, 30 W (pat) 36/00 "MEDIANET"; PAVIS PROMA, 27 W (pat) 93/00 "AGRARNET.de"; PAVIS.

    Die Kombination "StadtNet" ist hierbei als sprachübergreifende Kombination des deutschsprachigen Wortes "Stadt" und des englischsprachigen Begriffs "Net" - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin - keineswegs ungewöhnlich (vgl. z. B. BPatG PAVIS PROMA, 33 W (pat) 89/99 PAVIS "NETCLUB"; PROMA, PAVIS PROMA, 27 W (pat) 93/00 BPatG.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 26.07.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Deshalb geht die Zusammenstellung des Wortes "Stadt" mit dem nachgestellten Kürzel "Net" in ihrer Gesamtheit auch weder hinsichtlich der sprachlichen Form noch hinsichtlich ihres begrifflichen Inhalts über die bloße Summe der beiden Sachangaben hinaus (vgl. zur Bedeutung dieses Kriteriums für die Unterscheidungskraft: EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 98-100) "Postkantoor"; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 39-41) "BIOMILD"; GRUR 2006, 229, 230 f. (Nr. 34-37) "BioID").
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 26.07.2007 - 24 W (pat) 296/04
    EuGH GRUR 2006, 229, 231 (Nr. 46-49) "BioID"; GRUR 2006, 233, 235 f. (Nr. 4150) "Standbeutel").
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

  • BGH, 23.03.1995 - I ZB 20/93

    "TURBO"; Unterscheidungskraft eines Modeworts

  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

  • BGH, 02.05.1985 - I ZB 8/84

    Hinreichende Kennzeichnung einer Ware

  • BPatG, 19.01.2005 - 32 W (pat) 322/03

    Beschwerde über die Nichtzulassung der geographischen Bezeichnung "Newcastle" als

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 48/98

    "Transformatorengehäuse"; Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen, ein

  • BPatG, 27.02.2002 - 29 W (pat) 346/00
  • BPatG, 13.11.2001 - 27 W (pat) 174/00
  • BPatG, 12.02.2001 - 30 W (pat) 36/00
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   BPatG, 13.03.2007 - 24 W (pat) 296/04   

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BPatG, 13.03.2007 - 24 W (pat) 296/04 (https://dejure.org/2007,30563)
BPatG, Entscheidung vom 13.03.2007 - 24 W (pat) 296/04 (https://dejure.org/2007,30563)
BPatG, Entscheidung vom 13. März 2007 - 24 W (pat) 296/04 (https://dejure.org/2007,30563)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 13.03.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH MarkenR 2003, 227, 232 f. (Nr. 61, 62) "Orange"; GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 23, 24) "SAT.2"; BGH GRUR 2004, 507, 509 "Transformatorengehäuse"; GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006").

    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung insbesondere solche Wortmarken, denen die maßgeblichen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder durch die ein enger beschreibender Bezug zu diesen Waren und Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) "Postkantoor"; BGH GRUR 2005, 417, 419 "BerlinCard"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006").

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlt die Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Waren oder Dienstleistungen zwar selbst nicht unmittelbar beschreiben, durch die aber ein so enger beschreibender Bezug zu diesen Waren und Dienstleistungen hergestellt wird, dass die Annahme gerechtfertigt ist, der Verkehr werde den beschreibenden Begriffsgehalt als solchen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfassen (vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 "Cityservice"; GRUR 2005, 417, 419 "BerlinCard"; GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006").

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 13.03.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung insbesondere solche Wortmarken, denen die maßgeblichen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder durch die ein enger beschreibender Bezug zu diesen Waren und Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) "Postkantoor"; BGH GRUR 2005, 417, 419 "BerlinCard"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006").

    Deshalb geht die Zusammenstellung des Wortes "Stadt" mit dem nachgestellten Kürzel "Net" in ihrer Gesamtheit auch weder hinsichtlich der sprachlichen Form noch hinsichtlich ihres begrifflichen Inhalts über die bloße Summe der beiden Sachangaben hinaus (vgl. zur Bedeutung dieses Kriteriums für die Unterscheidungskraft: EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 98-100) "Postkantoor"; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 39-41) "BIOMILD"; GRUR 2006, 229, 230 f. (Nr. 34-37) "BioID").

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 13.03.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH MarkenR 2003, 227, 232 f. (Nr. 61, 62) "Orange"; GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 23, 24) "SAT.2"; BGH GRUR 2004, 507, 509 "Transformatorengehäuse"; GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006").

    Im vorliegenden Zusammenhang besteht hiernach kein Zweifel, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher (vgl. hierzu: EuGH GRUR 2004, 943, 944 "SAT.2") die Bezeichnung "StadtNet" in den oben genannten Bedeutungen verstehen wird, obwohl es sich hierbei um eine allgemeine Angabe handelt und der Verkehr im Zusammenhang mit den einschlägigen Waren und Dienstleistungen nicht genau im Einzelnen weiß, welche Leistungsinhalte sich hinter einem so bezeichneten Angebot konkret verbergen.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 13.03.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH MarkenR 2003, 227, 232 f. (Nr. 61, 62) "Orange"; GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 23, 24) "SAT.2"; BGH GRUR 2004, 507, 509 "Transformatorengehäuse"; GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006").

    Hierbei schließt der Gerichtshof ausdrücklich an seine zur Bedeutung ausländischer Voreintragungen ergangene Grundsatzentscheidung (EuGH GRUR 2004, 428, 431 f. (Nr. 59-65) "Henkel") an, mit der er hervorgehoben hat, dass Markeneintragungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die Beurteilung der Schutzfähigkeit angemeldeter Marken nie maßgebend sein dürfen.

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 13.03.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Deshalb geht die Zusammenstellung des Wortes "Stadt" mit dem nachgestellten Kürzel "Net" in ihrer Gesamtheit auch weder hinsichtlich der sprachlichen Form noch hinsichtlich ihres begrifflichen Inhalts über die bloße Summe der beiden Sachangaben hinaus (vgl. zur Bedeutung dieses Kriteriums für die Unterscheidungskraft: EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 98-100) "Postkantoor"; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 39-41) "BIOMILD"; GRUR 2006, 229, 230 f. (Nr. 34-37) "BioID").

    Dieser Grundsatz findet sich - wie der Europäische Gerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat - zudem im Gemeinschaftsmarkenrecht (vgl. insbesondere EuGH GRUR 2006, 229, 231 (Nr. 46-49) "BioID"; GRUR 2006, 233, 235 f. (Nr. 41-50) "Standbeutel").

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 13.03.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung insbesondere solche Wortmarken, denen die maßgeblichen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen oder durch die ein enger beschreibender Bezug zu diesen Waren und Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) "Postkantoor"; BGH GRUR 2005, 417, 419 "BerlinCard"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006").

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlt die Unterscheidungskraft auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die Waren oder Dienstleistungen zwar selbst nicht unmittelbar beschreiben, durch die aber ein so enger beschreibender Bezug zu diesen Waren und Dienstleistungen hergestellt wird, dass die Annahme gerechtfertigt ist, der Verkehr werde den beschreibenden Begriffsgehalt als solchen ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfassen (vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 "Cityservice"; GRUR 2005, 417, 419 "BerlinCard"; GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006").

  • BPatG, 17.05.2006 - 29 W (pat) 88/02

    KielNET

    Auszug aus BPatG, 13.03.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bei einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, welches wie vorliegend auch weite Oberbegriffe wie "Bereitstellung von Telekommunikations- und Computerdienstleistungen", "Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung", "Sammeln, Liefern und Übermitteln von Informationen" und "Erstellen von Computerprogrammen" umfasst, die Löschung einer Marke bereits dann im Umfang des gesamten Oberbegriffs angezeigt ist, wenn sich auch nur für eine spezielle, unter den Oberbegriff fallende Einzeldienstleistung ein Eintragungshindernis ergibt (BGH GRUR 2002, 261, 262 "AC"; BPatG GRUR 2007, 63, 65 - "KielNET").

    Die Kombination "StadtNet" ist hierbei als sprachübergreifende Kombination des deutschsprachigen Wortes "Stadt" und des englischsprachigen Begriffs "Net" - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin - keineswegs ungewöhnlich (vgl. z. B. BPatG PAVIS PROMA, 33 W (pat) 89/99 "NETCLUB"; PAVIS PROMA, 27 W (pat) 93/00 "AGRARNET.de"; PAVIS PROMA, 27 W (pat) 174/00 "GAS-NET"; BPatG GRUR 2007, 63, 65 - "KielNET").

  • BPatG, 24.07.2001 - 27 W (pat) 93/00
    Auszug aus BPatG, 13.03.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Zutreffend hat die Markenabteilung den in der Marke enthaltenen, dem Wort "Stadt" nachgestellten Wortbestandteil "Net" als einen bereits zum Eintragungszeitpunkt bekannten Ausdruck für ein Netzwerk, insbesondere aber als Synonym für das Internet beurteilt (vgl. BPatG PAVIS PROMA, 30 W (pat) 36/00 "MEDIANET"; PAVIS PROMA, 27 W (pat) 93/00 "AGRARNET.de"; PAVIS PROMA, 29 W (pat) 346/00 "BOSnet").

    Die Kombination "StadtNet" ist hierbei als sprachübergreifende Kombination des deutschsprachigen Wortes "Stadt" und des englischsprachigen Begriffs "Net" - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin - keineswegs ungewöhnlich (vgl. z. B. BPatG PAVIS PROMA, 33 W (pat) 89/99 "NETCLUB"; PAVIS PROMA, 27 W (pat) 93/00 "AGRARNET.de"; PAVIS PROMA, 27 W (pat) 174/00 "GAS-NET"; BPatG GRUR 2007, 63, 65 - "KielNET").

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 13.03.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH MarkenR 2003, 227, 232 f. (Nr. 61, 62) "Orange"; GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 23, 24) "SAT.2"; BGH GRUR 2004, 507, 509 "Transformatorengehäuse"; GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006").
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 13.03.2007 - 24 W (pat) 296/04
    Deshalb geht die Zusammenstellung des Wortes "Stadt" mit dem nachgestellten Kürzel "Net" in ihrer Gesamtheit auch weder hinsichtlich der sprachlichen Form noch hinsichtlich ihres begrifflichen Inhalts über die bloße Summe der beiden Sachangaben hinaus (vgl. zur Bedeutung dieses Kriteriums für die Unterscheidungskraft: EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 98-100) "Postkantoor"; GRUR 2004, 680, 681 (Nr. 39-41) "BIOMILD"; GRUR 2006, 229, 230 f. (Nr. 34-37) "BioID").
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 147/03
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 48/98

    "Transformatorengehäuse"; Schutzfähigkeit einer dreidimensionalen, ein

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

  • BGH, 23.03.1995 - I ZB 20/93

    "TURBO"; Unterscheidungskraft eines Modeworts

  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

  • BGH, 02.05.1985 - I ZB 8/84

    Hinreichende Kennzeichnung einer Ware

  • BPatG, 19.01.2005 - 32 W (pat) 322/03

    Beschwerde über die Nichtzulassung der geographischen Bezeichnung "Newcastle" als

  • BPatG, 13.11.2001 - 27 W (pat) 174/00
  • BPatG, 27.02.2002 - 29 W (pat) 346/00
  • BPatG, 12.02.2001 - 30 W (pat) 36/00
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